Am 30. April 2013 entscheidet der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München über einen Antrag des Erdinger Landrats Bayerstorfer (CSU) auf “Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den zivilen Flugverkehr”.

Der SPD-Kreisvorstand hat hierzu einstimmig einen Appell (siehe unten) beschlossen, der an die Mitglieder des Planungsausschusses gesendet wird.

Die von Landrat Bayerstorfer vorgeschobene Begründung, durch die Entlastung von MUC durch Oberpfaffenhofen wäre die 3. Startbahn entbehrlich, ist erkennbar nur auf eine Irreführung der Wähler ausgerichtet. Ganz offensichtlich ist der Geschäftsflugverkehr in MUC auf die Strukturen im Münchner Norden – beispielsweise die Kongresshotels und großen Industriebetriebe – ausgerichtet. Die Strukturen im Münchner Westen ziehen da völlig anders gearteten Verkehr an, wenn auch nicht in dem Umfang, wie von Flughafenbetreiber EDMO behauptet.

Letztlich wird dem Erdinger Moos wie auch dem Münchner Westen nur eine vernünftige Begrenzung der Flugbewegungen helfen, etwa durch Belastung mit den tatsächlich entstehenden Kosten (beispielsweise durch Umweltschäden).

 

Wortlaut der Resolution:

 

An die Mitglieder des Planungsausschuss

des Regionalen Planungsverbands München

16. April 2013

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf die Tagesordnung der 227. Sitzung des Planungsausschusses am 30. April 2013 wurde auf Antrag von Herrn Landrat Bayerstorfer als 6. Tagesordnungspunkt die „Öffnung des Sonderflughafen Oberpfaffenhofen für den zivilen Flugverkehr“ aufgenommen.

Als Vorstand des SPD-Kreisverbands Starnberg nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Planungsverbandsmitglieder werden gebeten, sich nicht einseitig auf die unschlüssige Argumentation des Antragstellers, Herrn Landrat Bayerstorfer, einzulassen.

Die von ihm vorgeschlagene Planungsänderung widerspricht sowohl dem  geltenden Landesentwicklungsplan als auch dem – im Entwurf fertigen – neuen LEP.

Der gegenwärtige Zustand entspricht dem Antrag des Flughafenbetreibers.
Ein darüber hinausgehender Antrag ist unbekannt und wäre auch nicht genehmigungsfähig. Das Luftamt Süd ist mit seiner letzten Erweiterungs-genehmigung bis an die Grenzen des rechtlich Zulässigen gegangen, was sich auch aus der hierzu ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München ergibt.

Eine darüber hinausgehende Planung des Regionalen Planungsverbands München würde damit ins Blaue hinein erfolgen und der Aufgabenstellung des Planungsverbandes widersprechen. Zudem würde eine solche Planung dazu führen, der allseits erwünschten High-Tech-Clusterbildung in Oberpfaffenhofen entgegenzuwirken.

Wir appellieren daher an Sie, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Tim Weidner

Stellvertretender SPD-Kreisvorsitzender und Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert