Klärschlamm soll nicht mehr auf den Feldern ausgebracht werden. Dies regeln die fortgeschriebene Düngemittelverordnung sowie die neue Abfallklärschlammverordnung. Im Landkreis Starnberg wird in der Landwirtschaft ohnehin kein Klärschlamm verwendet und das ist, mit Blick auf den Grundwasser- und Bodenschutz, aus Sicht der SPD auch richtig. Auf der letzten Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Starnberger See waren die Neuregelungen bei der Klärschlammentsorgung ein wichtiges Thema, denn es stellt sich die Frage, wie man künftig damit umgehen will. Die kommunalen Abwasserentsorgungsbetriebe stehen immer häufiger vor der Frage, wo und wie sie den anfallenden Klärschlamm fachgerecht entsorgen können. Mittlerweile müsse man von einem “Entsorgungsnotstand” sprechen, so Verbandsrat Tim Weidner.

Weidner stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Abwasserzweckverband bei der Phosphorrückgewinnung einsteigen will? Ohne Phosphor gibt es kein Leben, Pflanzen benötigen es für ein gesundes Wachstum. Doch in reiner Form kommt es in der Natur nicht vor, sondern nur in Verbindung mit anderen Elementen. Es ist ein wichtiger Bestandteil von heutigen Düngemitteln. Eine nachhaltige Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm wäre demnach sinnvoll, ist aber aus Sicht des Abwasserzweckverbandes derzeit noch noch nicht wirtschaftlich – es sei denn, der Phosphorpreis steigt.

In Zuge des vom Bayerischen Gemeindetag vorhergesagten “Klärschlammnotstand” hat die SPD-Landtagsfraktion gefordert, dass die Staatsregierung ein bayernweites Konzept erarbeiten soll, wo und auf welche Weise der Klärschlamm in Zukunft entsorgt werden soll. Diese Gesamtstrategie würde, nach Meinung von Tim Weidner, den kommunalen Abwasserentsorgern “sehr helfen”, um den Entsorgungsnotstand noch abzuwenden. Die Verbandsversammlung hat für die Klärschlammentsorgung einen Betrag von 800 000 bis 1,6 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023 bereit gestellt. Bleibt zu hoffen, dass eine umwelt- und ressourcenschonende Lösung gefunden wird, die darüber hinaus rechtssicher und – mit Blick auf die Abwassergebühren – möglichst kostengünstig sein wird.

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